Page 302 - Zeittafel
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Zeittafel der Gemeinde Pegnitz
Zeit Ereignis
Jahres-
Jahr Tag Mon.
zeit
1867 5 1 A.B. Der Kesselschmiedmeister Theodor Domeyer v. Peg. Ist als
Brandver-sicherungs-Taxator für Brauhaus-Zugehörungen, als
Braukessel u. Malz-dörren für den ganzen Bezirksamtsdistrikt eidlich
verpflichtet worden.
1867 5 1 A.B. Es erscheint zweckmäßig die in Aussicht genommene Errichtung
einer Distriktskrankenanstalt mit dem Projekt der Gründung eines
lokalen Krankenhauses in Peg. in Verbindung zu bringen.
1867 27 1 Anwander Xaver ist Gerichtsschreiber
1867 30 1 A.B. Bezüglich des Wunsches wegen Herstellung einer Eisenbahn
durch den Bezirk Pottenstein kann die Versicherung wiederholt
werden daß die Regierung v. Oberfranken keine sich darbietende
Gelegenheit versäumen werde die Interessen des Bezirks in dieser
Richtung zu vertreten.
1867 8 2 A.B. Der Taglohn beträgt in den Städten 51 kr. In den Märkten u.
Landgemeinden 42 kr.
1867 8 2 A.B. Botenlohn: Wenn der Botengang in einem halben Tag mit
Rückweg verrichtet werden kann, oder wenn die Entfernung nicht
mehr als eine Meile beträgt, bei Tage 28 kr., für die Meile bei guter,
und 32 kr., bei schlimmer Witterung; bei Nacht 42 kr., für die Meile
bei guter, und 48 kr., bei schlimmer Witterung. Wenn aber der
Bote den Gang in einem halben Tage mit Rückweg nicht zurücklegen
kann, bei Tage 32 kr., für die Meile bei guter, und 36 kr., bei
schlimmer Witterung; bei Nacht 51 kr., für die Meile. Überhaupt 6
kr. Wartegeld für jede Stunde wenn der Bote wegen der
zurückbringenden Depesche aufgehalten wird. Unter obigen
Beträgen ist die Vergütung für den Rückweg inbegriffen.
1867 28 2 A.B. Entfernungsangaben werden noch in Schritte genannt. [ein
Schritt ca. 74 cm].
1867 3 3 A.B. Beschädigungen von Baumpflanzungen an öffentlichen Wegen
werden mit Gefängnis bis zu 5 Jahre und bis zu 1000 Gulden
bestraft.
1867 13 3 A.B. Die ledige Barbara Eckert von Hohenmirsberg beabsichtigt nach
Nordamerika auszuwandern.
1867 15 3 A.B. Der Spezereihändler Christian Pitterlein von Plech ist als Agent
der deutschen Feuerversicherungs Aktiengesellschaft Berlin für den
Bezirksamts-distrikt Peg. bestätigt worden.
1867 10 4 A.B. Die Breite von Ortsverbindungswege soll mindestens 10 Fuß
betragen, planiert, fundamentirt u. mit gehörig klein geschlagenen
Steinen beschottert werden.
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