Page 298 - Zeittafel
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Zeittafel der Gemeinde Pegnitz
Zeit Ereignis
Jahres-
Jahr Tag Mon.
zeit
1865 4 3 A.B. Die ledigen Bauernsöhne Johann Lodes u. Johann Persau von
Hohenmirsberg wollen eine Reise in die vereinigten Staaten von
Nordamerika unternehmen.
1865 21 3 A.B. Die Wegräumung gefallener oder zum Abdecken bestimmter
Thiere ist durch die Wasenordnung ausdrücklich dem Wasenmeister
des Bezirks vorbehalten und verboten diese anderen Personen zum
Wegschaffen zu überlassen.
1865 27 3 A.B. Hirten, die zum Viehhüten schulpflichtige Kinder bei versäumen
ihrer Schulpflicht verwenden, werden mit bis zu 10 fl. bestraft.
1865 19 4 A.B. Die sogenannten russischen Kamine sind im Winter alle 4, im
Sommer alle 6 Wochen reinigen zu lassen.
1865 23 4 A.B. Wer gegen die Fisch- und Krebsfang-Ordnung verstößt wird mit
einer Geldstrafe bis zu 25 fl., und einer Arreststrafe bis zu 8 Tagen
bestraft
1865 27 4 A.B. Der Seilermeister Johann Baptist Knaupp in Gräfenberg fabrizirt
hänferne Feuereimer, welche ohne gepicht zu sein, die selbe
Steifheit besitzen wie die von Leder. Das Stück kostet 1 fl. 30 kr.
1865 30 5 A.B. Auswanderer nach Amerika finden stets gute und billige
Beförderung mittelst Dampf- und Segelschiffe, welche seit Jahren
durch ihre raschen und glücklichen Reisen rühmlichst bekannt sind, -
bei Wilh. Glenk, Bezirks-Agent.
1865 1 6 A.B. Der Müllermeister Johann Konrad Schirmer zu Unterhöhlmühle
will zwischen Lindenhard und Höhlmühle in der Nähe des Fuhrweges
nach Lindenhard einen Kalkofen errichten.
1865 5 6 A.B. Die Stelle des Postboten Johann Körber wird mit dem
Webermeister Adam Linhardt besetzt
1865 28 6 Konrad Hartmann hat den Scharthammer
1865 1 7 Ein Lehrgang für gewerblichen Fortbildungsunterricht wird eröffnet
1865 1 7 A.B. Wegen des Strassenbaues von Horlach nach Michelfeld kann
diese Wegstrecke zur Zeit nicht passiert werden, sonndern müssen
Fuhrwerke ihren Weg über den sogenannten Schaafsteg nehmen.
1865 14 7 Schöner Christian ist Landgerichtsassessor
1865 16 7 A.B. Nachdem häufig werktagsschulpflichtige Kinder zum Viehhüten
während der Schulzeit verwendet werden,so wird wiederholt an das
bestehende Verbot erinnert, dessen Übertretung Geldstrafe bis zu
10 fl., nach sich zieht.
© 2019 Helmut Strobel Seite: 298 von 453