Page 283 - Zeittafel
P. 283

Zeittafel der Gemeinde Pegnitz


                Zeit                       Ereignis
                                    Jahres-
                 Jahr   Tag   Mon.
                                     zeit

                1857  4      2             Die Stadt baut ein Haus zum Forsthaus um

                1857  3      4             Hopf Dr. Friedrich ist Landgerichtsarzt

                1857  4      5             A.B. Ein Zuchtstier jünger als 1 1/2 Jahre darf vom Tierarzt unter
                                           keiner Bedingung als tauglich erklärt werden.

                1857  8      7             Stadtschreiber Michael Wolf

                1857  30     8             Bauer Friedrich ist III. Lehrer (Rotgerbermeisterssohn v. Peg.)


                1857  26     9             Die Gemeinden Seidwitz u. Neuhof kommen zum Landger. Pegnitz

                1857  1      10            Umfang des Pegnitzer Gerichtsbezirkes

                1857  1      10            Die ganze Gemeinde Birk kommt nach Weidenberg

                1857  19     10            Gemeinderecht Forstamtsgebäude

                1857  19     10            Die Stadt verkauft das Forsthaus an den Staat


                1857  6      12            Geburt von Friedrich Heinrich Johann Bauer, früh 5 bis 6 Uhr

                1857  6      12            Geburt von Heinrich Bauer, [100 Jahre und 1 Stunde älter als der
                                           Verfasser dieser Zeittafel], Senatspräsident beim Oberlandesgericht
                                           Bamberg. Herausgeber der "Geschichte der Stadt Pegnitz und des
                                           Pegnitzer Bezirks". Verstorben am 30. Mai 1955. 1909 Ehrenbürger.

                1857                       Günter ist Aufschlageinnehmer

                1857                       Erwähnung der Familie Mühl (Wilhelm)

                1858  11     2             Kreisamtsblatt: Das Ablaufenlassen von Gülle an öffentlichen
                                           Straßen und in Wassergräben ist verboten. Geldstrafe von 5 - 25 fl.

                1858  26     2             Verbot seitens der Königlichen Regierung bei 50fl. Strafe in der
                                           Fastenzeit Musik zu machen.

                1858  1      3             Schmidt Joseph Nikolaus ist Rentamtmann

                1858  4      5             Von 112 brauberechtigten Bürger brauen 45 regelmäßig.

                1858  23     10            Streit wegen Baupflicht des Staates bei Kirchenbauten

                1858  21     12            Eine neue Dienstbotenordnung tritt in Kraft. Sie verbietet
                                           ausdrücklich das "Gässel- oder Kammerfenstergehen" und den
                                           "unanständigen Verkehr beider Geschlechter".

                1858                       war ein Trockenjahr



                © 2019 Helmut Strobel                                                   Seite: 283 von 453
   278   279   280   281   282   283   284   285   286   287   288