Page 287 - Zeittafel
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Zeittafel der Gemeinde Pegnitz


                Zeit                       Ereignis
                                    Jahres-
                 Jahr   Tag   Mon.
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                1861  23     10            A.B. Unbekannte Hunde werden vom Wasenmeister eingefangen
                                           und als herrenlos behandelt.

                1861  26     10            A.B. Die hölzernen Schlotstangen müssen durch eiserne ersetzt
                                           werden. Der Gebrauch von Schleußenlichtern (Kienspäne) ist
                                           gänzlich verboten. Es dürfen, wenn Licht benötigt wird, nur noch
                                           feuersichere Laternen verwendet werden. Von den Hausbesitzern
                                           muß ein Schlotfegerbüchlein geführt werden wo jederzeit die
                                           Schlotfegerarbeiten nachgewiesen werden können.

                1861  26     10            A.B. Jeder Einwohner, der Gesinde hält, muß sogleich bei
                                           entstehendem Feuerlärm wenigstens eine Magd mit einer Butte zur
                                           Brandstätte absenden, um Wasser für die Lösch-Maschinen zu
                                           tragen.

                1861  10     11            Teile der freiwilligen Gerichtsbarkeit bekommt der Notar

                1861  22     11            Das Waldhaus Hufeisen entsteht nach Mi.-Entschl.


                1861  16     12            A.B. Die Winterbiertaxe wird auf 4 kr. 2 pf. per Maas festgesetzt.
                                           Hiezu sind noch 2 pf. für den Ausschank beizusteuern so daß eine
                                           Maas Bier auf 5 kr. kommt.

                1861  18     12            Streit wegen Kirchenbaulast

                1861  18     12            Die Kirchengemeinde zahlt jährlich eine Bauabgabe

                1861  21     12            A.B. Ein Stück Land das mit Weiden bepflanzt ist, wirft bei richtiger
                                           Kultur das zwei- bis dreifache ab als der beste Weizenacker bei
                                           gleicher Flächengröße.

                1861                       Ablösung der Rechte "Wasenmühl" - bei Speckmühle -

                1861                       Vermarktung, Vertrag über Gemeindegründe

                1861                       Erwähnung von Uhrmacher


                1861                       Erbzins-Ablösesumme eines Buchauer Hofes

                1861                       Ein Forstaufsichtsposten wird von der Mittelmühle zum Forsthaus
                                           Altenhof verlegt

                1861                       Der Tagesverdienst eines Webers beträgt 80-90 Kr.  Ein Pfund
                                           Roggenbrot kostet 4 Kr. 1 Pfund Ochsenfleisch = 14 Kr. 1 Pfund
                                           Schweinefleisch = 15 Kr.

                1861                       In Bayreuth werden die öffentlichen Hinrichtungen abgeschafft.

                1861                       Ein Handweber verdient 80 - 90 kr. am Tag.



                © 2019 Helmut Strobel                                                   Seite: 287 von 453
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