Page 287 - Zeittafel
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Zeittafel der Gemeinde Pegnitz
Zeit Ereignis
Jahres-
Jahr Tag Mon.
zeit
1861 23 10 A.B. Unbekannte Hunde werden vom Wasenmeister eingefangen
und als herrenlos behandelt.
1861 26 10 A.B. Die hölzernen Schlotstangen müssen durch eiserne ersetzt
werden. Der Gebrauch von Schleußenlichtern (Kienspäne) ist
gänzlich verboten. Es dürfen, wenn Licht benötigt wird, nur noch
feuersichere Laternen verwendet werden. Von den Hausbesitzern
muß ein Schlotfegerbüchlein geführt werden wo jederzeit die
Schlotfegerarbeiten nachgewiesen werden können.
1861 26 10 A.B. Jeder Einwohner, der Gesinde hält, muß sogleich bei
entstehendem Feuerlärm wenigstens eine Magd mit einer Butte zur
Brandstätte absenden, um Wasser für die Lösch-Maschinen zu
tragen.
1861 10 11 Teile der freiwilligen Gerichtsbarkeit bekommt der Notar
1861 22 11 Das Waldhaus Hufeisen entsteht nach Mi.-Entschl.
1861 16 12 A.B. Die Winterbiertaxe wird auf 4 kr. 2 pf. per Maas festgesetzt.
Hiezu sind noch 2 pf. für den Ausschank beizusteuern so daß eine
Maas Bier auf 5 kr. kommt.
1861 18 12 Streit wegen Kirchenbaulast
1861 18 12 Die Kirchengemeinde zahlt jährlich eine Bauabgabe
1861 21 12 A.B. Ein Stück Land das mit Weiden bepflanzt ist, wirft bei richtiger
Kultur das zwei- bis dreifache ab als der beste Weizenacker bei
gleicher Flächengröße.
1861 Ablösung der Rechte "Wasenmühl" - bei Speckmühle -
1861 Vermarktung, Vertrag über Gemeindegründe
1861 Erwähnung von Uhrmacher
1861 Erbzins-Ablösesumme eines Buchauer Hofes
1861 Ein Forstaufsichtsposten wird von der Mittelmühle zum Forsthaus
Altenhof verlegt
1861 Der Tagesverdienst eines Webers beträgt 80-90 Kr. Ein Pfund
Roggenbrot kostet 4 Kr. 1 Pfund Ochsenfleisch = 14 Kr. 1 Pfund
Schweinefleisch = 15 Kr.
1861 In Bayreuth werden die öffentlichen Hinrichtungen abgeschafft.
1861 Ein Handweber verdient 80 - 90 kr. am Tag.
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