Page 82 - Von der Pegnitzhütte zum KSB-Standort
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               Die  US-amerikanische  Militärregierung  setzte  Hans  Gentner  1945  bis  zur  Kommu-
               nalwahl  1946  als  kommissarischen  Bürgermeister  von  Pegnitz  ein.    210   Von  Juli  bis
               November 1946 gehörte er der bayerischen „Verfassunggebenden Landesversamm-
               lung“  an,  und  im  Dezember  1946  wurde  er  unter  Ministerpräsident  Hans  Ehard  –
               ähnlich wie schon 1919/20 – Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium. Vom De-
               zember 1947 bis zu seinem Tod im August 1953 vertrat er den Bayerischen Bauern-
               verband, dessen Präsidialmitglied er seit 1946 war, im Bayerischen Senat.      211
               Obwohl Gentner durch seine Tätigkeiten im Landwirtschaftsministerium und im Bau-
               ernverband mit Menschen zu tun hatte, die eher weniger zur klassischen Klientel von
               SPD und Gewerkschaft gehörten und zu diesen nicht selten konträre Positionen be-
               zogen, war er von einer gemeinsamen Interessenlage überzeugt. Zeitlebens blieb er
               sowohl den Arbeiter- als auch den bäuerlichen Organisationen verbunden.
               Wie gezeigt werden konnte, bekämpfte der „Realpolitiker“ Gentner entschieden den
               politischen Radikalismus von links genauso wie den von rechts.









































                   Abb. 55: Auszug aus dem Gefangenenbuch von Bayreuth-Sankt Georgen
                   Gentner  war  vom  22.8.  bis  29.8.44  in  Bayreuth  in  Haft  und  wurde  dann  an  die
                   „Stapodienststelle Nürnberg-F. überstellt“. Am 30. August wurde er in das Konzentrations-
                   lager Dachau gebracht. Die Abkürzung P.H. bedeutet vermutlich „Politischer Häftling“.
                   Quelle: Staatsarchiv Bamberg K 190, Gefangenenbücher Nr.96.







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                  Siehe dazu G. Ph. Wolf und W. Tausendpfund, Pegnitz – Veldensteiner Forst, 462 ff sowie Ab-
               schnitt 8.1.
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                  Zum Senat siehe Anmerkung 143 im Abschnitt 4.3.1.3.
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