Page 73 - Von der Pegnitzhütte zum KSB-Standort
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               Das Verbrennen der SPD-Fahne auf dem Marktplatz im Juni 1933 durch - bezeich-
               nenderweise nicht ortsansässige - SA-Männer (Abb. 50) - symbolisiert die Zerschla-
               gung der Pegnitzer Arbeiterbewegung.





































                Abb. 50:  Verbrennen der SPD-Fahne auf dem Pegnitzer Marktplatz in Juni 1933. Die Hakenkreuz-
                fahne  auf dem Hausdach verweist auf den Sitz der örtlichen NSDAP-Zentrale.
                Quelle: Peter Spätling, Pegnitz in alten Ansichten Band 2. Zaltbommel/Niederlande 1993, 51.

               1945 war nur noch wenig vom alten Arbeitermilieu geblieben, und eine Rückkehr zur
               Ausgangslage fand im Zuge der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung
               der  Bundesrepublik  nicht  mehr  statt. 179   „Getragen  von  der  beispiellosen  Prosperi-
               tätswelle  des  ‚Wirtschaftswunders‘  war  ..  der  Industriearbeiterschaft  ..  der  Aufstieg
               aus  dem  Proletariat  gelungen,  so  dass  sich  der  Prozess  ihrer  Verbürgerlichung…
               fortsetzen  konnte.“ 180   Deutlich  kann  diese  „Verbürgerlichung“    bei  der  Belegschaft
               des heutigen KSB-Standorts bei  der Freizeitgestaltung, bei der Vereinszugehörigkeit
               und auch bei den Ergebnissen der politischen Wahlen beobachtet werden. Und die
               SPD, vordem eine marxistisch geprägte Partei der Arbeiterklasse, verzichtete 1959
               mit dem „Godesberger Programm“ auf das Dogma einer sozialistischen Wirtschafts-
               ordnung und öffnete sich einem weltanschaulichen Pluralismus. Aus der Arbeiterpar-
               tei wurde eine Volkspartei.










               179
                  Hans-Ulrich Wehler, Gesellschaftsgeschichte, 4. Band, 739 f.; ders. 5. Band, 161 f.
               180
                  Hans-Ulrich Wehler, Gesellschaftsgeschichte, 5. Band, 431, 160.
               Zum „Wirtschaftswunder“ vgl.  Abschnitt 8.4.3.
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