Page 147 - Amag-KSB-Pegnitz 2020
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11.7 Weihnachtsgratifikation/Erfolgsbeteiligung
Auf das „Weihnachtsgeld“ in der Höhe eines bestimmten Prozentsatzes vom Mo-
natseinkommen bestand kein Rechtsanspruch. Der Prozentsatz war abhängig von
der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
Diese ehemalige „Weihnachtsgratifikation“ ist heute als „13. Monatseinkommen“ Be-
standteil des Tarifentgelts und macht (in Abhängigkeit von der Betriebs-
zugehörigkeit) bis zu 55 % des Monatsgehalts aus. Zusätzlich werden die Mitarbeiter
am Jahresergebnis in Abhängigkeit von der „Konzernumsatzrendite“ beteiligt. 411 We-
gen dieses Kriteriums entfiel in den letzten Jahren eine Auszahlung.
11.8 Betrieblichen Mitbestimmung der Beschäftigten
Erste Ansätze einer betrieblichen Mitbestimmung sind in der „Arbeitsordnung“ der
Pegnitzhütte vom 3. Juni 1905 zu sehen, wo § 49 bestimmt, dass die „Vertretung der
Interessen der Arbeiter .. durch einen Arbeiterausschuss wahrgenommen“ wird. 412
Nach der Novellierung der Gewerbeordnung 1891 wurden solche Arbeitsordnungen
obligatorisch für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten, und für deren Rechtskraft
sind entweder die „großjährigen Arbeiter“ oder aber die fakultativen Arbeiteraus-
schüsse zu hören. 413 . Bei Betrieben mit vielen Mitarbeitern, und dazu gehörte die
„Pegnitzhütte“, war es also für den Arbeitgeber von Vorteil, einen solchen Arbeiter-
ausschuss zu bilden. So konnte vermieden werden, dass die umständliche Befra-
gung der gesamten Belegschaft vorgenommen werden musste.
Die Arbeiterausschüsse gelten als Vorläufer der Betriebsräte (s. dazu Abschnitt
4.3.1.3, Beispiel 3), deren erste Rechtsgrundlage mit dem Betriebsrätegesetz von
1920 geschaffen wurde.
11.9 Berufsschule und innerbetriebliche Ausbildung
Die Amag führte 1919 für ihre Lehrlinge in Pegnitz eine private „Werkschule“ ein, für
die die Firma die staatliche Genehmigung bekommen hatte. Sie trug ab 1922 den
Namen „Werkschule der Pegnitzhütte“. Die Ausbilder dieser Schule unterrichteten bis
1946 in Abendkursen auch die Lehrlinge des Pegnitzer Handwerks. Die Ausbildung
erfolgte in den Berufen Maschinenschlosser, Betriebsschlosser, Modellschlosser,
Werkzeugmacher, Mechaniker, Dreher, Betriebselektriker, Werkstoffprüfer, Modell-
schreiner, Sandformer, Kernmacher, Technische Zeichner.
411
www.ksb.com/ksb-
de/Karriere/Ihr_Arbeitgeber/Warum_zu_KSB/Verguetung_und_Leistungen/3546/Verguetung_und_Lei
stungen.html (18.04.2015).
412
Vgl. Abschnitt 4.2.2.
413
Vgl. § 134 a und 134 d des Gesetzes, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung vom 1.6.1891.