Page 146 - Amag-KSB-Pegnitz 2020
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               ten besonders wichtig, dass sie eine betriebliche Altersunterstützung aus der firmen-
               eigenen  Beamtenpensionskasse  erhalten  konnten.  Aus  dieser  und  der  Arbeiter-
               Unterstützungskasse wurden zwischen den Weltkriegen an Mitarbeiter mit mehr als
               25jähriger  Betriebszugehörigkeit  bescheidene  „Werkspensionen“  bezahlt.  Noch  vor
               1945 wurde dieses System abgelöst von der „Amag-Unterstützungseinrichtung e.V.“
               Nach versicherungsmathematischen Grundsätzen  wurden die Beträge errechnet, die
               dem Verein zum Kapitalaufbau zugeführt wurden. Dieses Kapital konnte in der Firma
               „arbeiten“,  bis  der  Verein  die  Mittel  für  die  Rentenzahlung  benötigte.  Über  diesen
               Unterstützungsverein zahlte die Amag zum Beispiel im Jahr 1952 an die im Ruhe-
               stand lebenden dreihundert Werksangehörigen oder deren Witwen 200 000 DM aus,
               also im Durchschnitt monatlich etwa 55 DM je Empfänger.

               Mit der Neustrukturierung des Konzerns 1959 wurden die Unterstützungsvereine der
               einzelnen Werke zusammengelegt. Das Rentenreformgesetz von 1957 und schließ-
               lich  das  Betriebsrentengesetz  von  1974  brachten  für  die  Mitarbeiter  deutliche  Ver-
               besserungen.  Die  zugesagte  Betriebsrente  unterliegt  z.  B.  einem  Insolvenzschutz
               und muss wie die gesetzliche Altersrente an die Einkommensentwicklung angepasst
               werden. Die Rentenhöhe ist abhängig von den Dienstjahren und der Höhe des Ent-
               gelts. Im Jahr 2009 erhielt z. B. die Witwe eines Amag-Werkmeisters mit langjähriger
               Betriebszugehörigkeit monatlich ca. 90 Euro von KSB, und im Jahr 2015 ein Fachar-
               beiter nach 40jähriger Betriebszugehörigkeit ca. 200 Euro.

               1999 wurde von KSB ein „Drei-Säulen-Konzept“ – es wurde 2002 an das neue „Al-
               tersvermögensgesetz“ angepasst - eingeführt. Es enthält eine verbesserte Grundver-
               sorgung, die durch eine vom Unternehmenserfolg abhängige Aufbauversorgung er-
               gänzt wird. Hier wird ein Teil der gewährten Erfolgsbeteiligung in einen Rentenbeitrag
               umgewandelt, den gleichen Betrag gibt das Unternehmen dazu. Die sog. „Zusatzver-
               sorgung“ finanziert der Mitarbeiter selbst („Entgeltumwandlung“). Die Ansprüche aus
               dieser  werden  im  Alter  als  verzinster  Kapitalbetrag,  die  Grund-  und  Aufbauversor-
               gung als laufende Rente ausgezahlt.

               Für  die  Verpflichtungen,  die  sich  aus  der  Betriebsrentenzusage  für  KSB  ergeben,
               werden sogenannte „Pensionsrückstellungen“ gebildet. Sie erscheinen in der Bilanz
               als Schulden des Unternehmens. Die KSB-Bilanz zum 31.12.2014 weist 288 Mio €
               als Pensionsrückstellungen aus, das ist fast ein Drittel der Bilanzsumme.    410


                                                  11.6 Ferienheim

               Seit  etwa  1955  wurden  verdiente,  meist  langjährige    Mitarbeiter   mit  einem für  sie
               kostenlosen  zweiwöchigen  Urlaubsaufenthalt  im  unternehmenseigenen  Ferienheim
               „Klingbachhof“ in der Rheinpfalz belohnt.







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                  http://www.ksb.com/linkableblob/ksb-de/2589368-697731/data/ksb-ag-geschaeftsbericht-2014-
               data.pdf, 32 Abruf 30.04.2015). Die zukünftigen Rentenbeträge müssen auf den geringeren Gegen-
               wartswert abgezinst werden („Barwert“). Wegen des Zinsverfalls in den letzten Jahren erhöhen sich
               diese Barwerte und damit steigt auch der Rückstellungsbetrag in der Bilanz.
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