Page 146 - Amag-KSB-Pegnitz 2020
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ten besonders wichtig, dass sie eine betriebliche Altersunterstützung aus der firmen-
eigenen Beamtenpensionskasse erhalten konnten. Aus dieser und der Arbeiter-
Unterstützungskasse wurden zwischen den Weltkriegen an Mitarbeiter mit mehr als
25jähriger Betriebszugehörigkeit bescheidene „Werkspensionen“ bezahlt. Noch vor
1945 wurde dieses System abgelöst von der „Amag-Unterstützungseinrichtung e.V.“
Nach versicherungsmathematischen Grundsätzen wurden die Beträge errechnet, die
dem Verein zum Kapitalaufbau zugeführt wurden. Dieses Kapital konnte in der Firma
„arbeiten“, bis der Verein die Mittel für die Rentenzahlung benötigte. Über diesen
Unterstützungsverein zahlte die Amag zum Beispiel im Jahr 1952 an die im Ruhe-
stand lebenden dreihundert Werksangehörigen oder deren Witwen 200 000 DM aus,
also im Durchschnitt monatlich etwa 55 DM je Empfänger.
Mit der Neustrukturierung des Konzerns 1959 wurden die Unterstützungsvereine der
einzelnen Werke zusammengelegt. Das Rentenreformgesetz von 1957 und schließ-
lich das Betriebsrentengesetz von 1974 brachten für die Mitarbeiter deutliche Ver-
besserungen. Die zugesagte Betriebsrente unterliegt z. B. einem Insolvenzschutz
und muss wie die gesetzliche Altersrente an die Einkommensentwicklung angepasst
werden. Die Rentenhöhe ist abhängig von den Dienstjahren und der Höhe des Ent-
gelts. Im Jahr 2009 erhielt z. B. die Witwe eines Amag-Werkmeisters mit langjähriger
Betriebszugehörigkeit monatlich ca. 90 Euro von KSB, und im Jahr 2015 ein Fachar-
beiter nach 40jähriger Betriebszugehörigkeit ca. 200 Euro.
1999 wurde von KSB ein „Drei-Säulen-Konzept“ – es wurde 2002 an das neue „Al-
tersvermögensgesetz“ angepasst - eingeführt. Es enthält eine verbesserte Grundver-
sorgung, die durch eine vom Unternehmenserfolg abhängige Aufbauversorgung er-
gänzt wird. Hier wird ein Teil der gewährten Erfolgsbeteiligung in einen Rentenbeitrag
umgewandelt, den gleichen Betrag gibt das Unternehmen dazu. Die sog. „Zusatzver-
sorgung“ finanziert der Mitarbeiter selbst („Entgeltumwandlung“). Die Ansprüche aus
dieser werden im Alter als verzinster Kapitalbetrag, die Grund- und Aufbauversor-
gung als laufende Rente ausgezahlt.
Für die Verpflichtungen, die sich aus der Betriebsrentenzusage für KSB ergeben,
werden sogenannte „Pensionsrückstellungen“ gebildet. Sie erscheinen in der Bilanz
als Schulden des Unternehmens. Die KSB-Bilanz zum 31.12.2014 weist 288 Mio €
als Pensionsrückstellungen aus, das ist fast ein Drittel der Bilanzsumme. 410
11.6 Ferienheim
Seit etwa 1955 wurden verdiente, meist langjährige Mitarbeiter mit einem für sie
kostenlosen zweiwöchigen Urlaubsaufenthalt im unternehmenseigenen Ferienheim
„Klingbachhof“ in der Rheinpfalz belohnt.
410
http://www.ksb.com/linkableblob/ksb-de/2589368-697731/data/ksb-ag-geschaeftsbericht-2014-
data.pdf, 32 Abruf 30.04.2015). Die zukünftigen Rentenbeträge müssen auf den geringeren Gegen-
wartswert abgezinst werden („Barwert“). Wegen des Zinsverfalls in den letzten Jahren erhöhen sich
diese Barwerte und damit steigt auch der Rückstellungsbetrag in der Bilanz.