Page 130 - Amag-KSB-Pegnitz 2020
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Rechtsformänderung die Klein, Schanzlin & Becker GmbH, die die „Europa-Aktien“
der KSB Managment SE hält.
Der Zusatz „& Co.“ im Firmennamen verweist auf die Kommanditisten, das sind hier
die Aktionäre, die nur mit ihrer Kapitaleinlage, also mit ihrem Aktienanteil haften. Hin-
sichtlich der Geschäftsführung haben sie keine Mitwirkungsrechte. Die Aktien der
„alten“ AG wurden in „Kommandit-Aktien“ umbenannt und Aktionärsrechte beibehal-
ten. Auf die AG-Organe Hauptversammlung und Aufsichtsrat hatte die Rechtsform-
änderung keinen Einfluss. In der Hauptversammlung dominiert die Johannes und
Jakob Klein GmbH mit ihrem 84%-Aktienanteil und entscheidet über die Zusammen-
setzung des Aufsichtsrats – sie kann sechs der 12 Aufsichtsratsmitglieder sowie den
Vorsitzenden bestimmen. 368 Die Mitwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten des Auf-
sichtsrats sind in der neuen Rechtsform mit der starken Stellung der Komplementärin
ohnehin eingeschränkt.
Über die Stiftungs- und GmbH-Satzungen ist der Einfluss der Unternehmerfamilie auf
die Konzernführung gesichert. Mitglieder der Familie Kühborth finden sich in Schlüs-
selpositionen im neuen Firmengeflecht, so dass der Charakter eines Familienunter-
nehmens erkennbar ist.
368
Das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer von 1976 sieht eine paritätische Besetzung
des Aufsichtsrats vor: Den Vertretern der Aktionäre steht eine gleich große Zahl von Vertretern der
Arbeitnehmerseite gegenüber. Faktisch hat jedoch die Kapitalseite das stärkere Gewicht, weil bei
einer Pattsituation dem Aufsichtsratsvorsitzenden – er kommt im Zweifel aus der Gruppe der Anteils-
eigner - zwei Stimmen zustehen (vgl. §§ 27, 29 (2) MitbestG). Zudem muss unter den Arbeitnehmer-
vertretern zwingend ein leitender Angestellter sein. In der Hauptversammlung der Aktionäre ergibt sich
das Stimmengewicht aus den Anteilen am Aktienkapital. (Zum Aufsichtsrat vgl. Abschnitte 1.4 und
5.1.2).