Page 18 - Geheimnisse im Forst
P. 18
Fürstentum sofort verbindlich. Auch in den Fürstentümern Brandenburg-
Ansbach und Brandenburg-Kulmbach kam sie ab 1516 zur Anwendung.
An ihr orientierte sich auch die 1532 reichsweit geltende Peinliche
Gerichtsordnung Kaiser Karls V., die unter der Kurzbezeichnung
„Carolina“ das bedeutendste Gesetzbuch des Alten Reiches wurde.
Nun musste bei jedem Verbrechen Anklage vor einem ordentlichen
Gericht erhoben werden. Es wurde der ernsthafte Versuch gemacht, die
Privatrache abzulösen und die Willkür der Richter zu stoppen. Die
Errichtung von Sühnemalen auf Grund von Verträgen war seitdem nicht
mehr erlaubt.
Die Altstraßen
Die Straßen dieser Zeit waren nie gefahrlos; bewegte sich auf ihnen
doch eine bunte Gesellschaft. Von hohen Herrschaften, unbescholtenen
Bürgern und Bauern bis hin zu Verbrechern war alles unterwegs. Und
war es schon zu „normalen“ Zeiten nicht gefahrlos, so erst recht, wenn
kriegerische Horden die Verkehrwege unsicher machten.
Straßen waren nicht nur Lebensadern, die von vielen Menschen genutzt,
sondern auch im nicht geringem Maß abgenutzt wurden. So hat man
sich bemüht, sie zu pflegen, auszubessern oder auszubauen. Doch
Ausbesserungsarbeiten und Hilfsdienste waren eine unbeliebte Fron für
die in der Nähe lebende Bevölkerung.
Die Altstraße, die am Weißen Kreuz vorbeiführte, spielte nicht nur im
Mittelalter, sondern bis in die frühe Neuzeit eine nicht unbedeutende
Rolle. Verlief sie vor dem Jahr 1000 in westlicher Richtung nach
Forchheim und Bamberg, mit einer südlichen Abzweigung nach Velden,
so nach der Jahrtausendwende auch bis nach Nürnberg. In Richtung
Osten über die Brücke bei Seeberg (später Einsiedelbrücke genannt)
18