Page 15 - Geheimnisse im Forst
P. 15

den Eindruck von Sachlichkeit. Vor allen Dingen stehen sie nie einzeln,

               denn  sie  sollten  in  ihrer  Vielzahl  einen  Grenzverlauf  verdeutlichen  und

               waren deshalb auch meist von einheitlicher Gestalt.

               Es kann deswegen auch nicht jeder Stein, an dem früher eine Grenze

               vorbei  lief,  zu  einem  Grenzstein  erklärt  werden,  auch  wenn  er  in

               Grenzbeschreibungen zur Orientierung erwähnt wird oder in Grenzkarten

               mit  eingezeichnet  ist.  Diese  Grenzzeichenlehre,  die  von  der  älteren

               Heimatforschung noch vertreten wurde, gilt als längst überwunden.

               Der  verdiente  Bayreuther  Flurdenkmalforscher  Karl  Dill schreibt  jedoch

               noch 1984, es handle sich beim Weißen Kreuz um einen mittelalterlichen

               Grenzstein, der anzeigte, dass man auf ein anderes Hoheitsgebiet kam.

               Er  verweist  auf  die  nahe  [Luftlinienentfernung  850  Meter!  d.V.]

               vorbeifließende Pegnitz, die die Grenze zwischen dem Bistum Bamberg

               und der Oberpfalz bildete.

               Das  Weiße  Kreuz  trägt  genügend  Merkmale,  die  auf  einen  religiösen

               Hintergrund,  jedoch  keines,  das  auf  einen  weltlichen  hinweist.  Auch

               wenn  es  in  diesem  Bereich  einst  um  eine  strittige  Fraischgrenze

               (Hochgerichtsgrenze)  ging,  so  hätte  ein  Grenzstein  andere  Symbole

               erhalten:  nämlich,  wie  oben  angeführt,  die  eindeutigen    Erkennungs-

               zeichen der „Streithähne“.



                                       Sühnevertrag und Sühnezeichen



               Flurdenkmalforscher  gehen  heute  davon  aus,  dass  die  meisten

               mittelalterlichen  Kreuzsteine  als  Sühnezeichen  zu  betrachten  sind,  die

               vor  allem  dem  Seelenheil  von  Getöteten  dienten.  Die  furchtbare

               Vorstellung, dass die Seele des Toten im Fegefeuer darben könnte, da

               dieser ohne Absolution aus dem Leben geschieden war, veranlasste die







                                                           15
   10   11   12   13   14   15   16   17   18   19   20