Page 7 - Pegnitzer Begriffe
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Begriffserklärungen Pegnitzer Begriffe



                83    Gerte                  Eine Gerte -früher auch Rute genannt-, wurde in 12 Werkschuh
                                             (gleich Fuß) geteilt. Ein Schuh (Fuß) entsprach somit  0,31 Meter.
                                             Gesamtlänge einer Gerte (Rute) somit 3,76 Meter.

                84    Gesandtschafts-        Gesandtschaft (Auslandsvertretung): Diplomatische Vertretung
                      attache                des Kurfürstentums Bayern im 18. Jh. In Paris, London, Madrid, in
                                             den Niederlanden, St. Petersburg, Schaffhausen (für die Schweiz),
                                             Venedig u. Neapel. Nach der Reichsgründung 1871 unterhielt
                                             Bayern Auslandsvertretungen in Berlin, Dresden, Stuttgart usw.
                                             Attache: Beigeordneter Gehilfe eines Gesandten.

                85    Gevatter               Taufpate. Auch Freund, Verwandter, Nachbar (als Anrede).

                86    Geviertmeile           Im heutigen Sprachgebrauch eine Quadratmeile, entspricht 55
                                             qkm. (1857 = 5508,73 ha.)

                87    Gilt                   Steuern vom Grundbesitz

                88    Goller                 Eine Weste aus Tuch oder Wolle mit Knöpfen.

                89    Granatenbohrer         Edelsteinschleifer / -bearbeiter aus dem Badischen Raum

                90    Grenadiere             Die Kerntruppen des Fußvolkes; dann mit besonders ehrenden
                                             Auszeichnungen bedachte Regimenter. Seit dem 18 Jh.
                                             Bezeichnung für die Eliteeinheiten der Infanterie.

                91    Grenzschütze           Jäger, dem ein Grenzrevier anvertraut war. Auch mit dem Schutz
                                             der Außengrenze Beauftragter.


                92    Großer Zehnt           Hafer, Gerste, Roggen, Weizen, Hirse, Heu und Grünfutter.
                93    Grundholden            Im Mittelalter Bauern, die außerhalb des Fronhofes auf eigenen
                                             Bauernhöfen arbeiteten, aber Steuern an den Grundherren
                                             abgeben mussten.

                94    Gulden                   fl = Florentiner,  von "Goldener" ( rh = Rheinischer G. ). Ende des
                                             15. Jhs., Silbermünzen. 1 Gulden = 60 Kreuzer. 1 fränkischer
                                             Gulden = 1 1/4 reihn. Gulden.    2010 hat ein Gulden einen Wert
                                             von 16 Euro.

                95    Gülten / Gilten.       Pfand (Schuld auf Grundstück). (Getreideabgabe ?)

                96    Gütler                 Besitzer eines kleinen Hofes, eines sogenanntes Gütleins; oft dazu
                                             ein Acker und eine Wiese. Es gab je nach Größe Ganz-, Halb-,
                                             Viertel- und Achtelhöfe. Ganz- und Halbhofbesitzer waren
                                             Vollbauern. Die Achtelhofbesitzer, die Gütler, also Kleinbauern.

                97    Hackfrüchte            Z.B. Rüben, Kraut, Futterrüben, Möhren, Zwiebeln, Gurken.
                      (15./16.Jahrhundert)

                98    Haidel                 Hirse

                99    Hakenbüchse            Muskete mit einem großen Haken (Schloss) am Schaft. Konnte
                                             wegen ihrer Schwere nur auf eine Gabel gestützt abgefeuert
                                             werden.

                © 2019 Helmut Strobel                                                       Seite: 7 von 23
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