Page 15 - Pegnitzer Begriffe
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Begriffserklärungen Pegnitzer Begriffe



                215  Pfund ( Währung )       1 Pfund = 2 Mark ( Silber ). (Rechnungsmünze = 30 Pfennig)

                216  Pfund (Zählmaß)         240 Stück

                217  Pilgram                 Heute Pilger genannt.

                218  Plärrer                 Platz in der Altstadt, zwischen dem Friedhof (süd-östlich) und der
                                             Gaststätte Jura-Hof (Löhrs Gustel) Früher der Große See, dann
                                             Dreschplatz, auch Kirchhofplatz genannt.

                219  Pön                      Wort aus der Rechtssprache =  Strafe / Bestrafung.

                220  prätendieren            Ansetzen, bestimmen, festlegen.

                221  Präzeptor               Lehrer in Lateinschule, Unterstufe vom Gymniasium.

                222  Quartel                 ein Viertel vom nächstgrößerem Maß. In Pegnitz 0,26 Liter (Bier),
                                             in München dafür der Ausdruck Becher.

                223  Quatember - Sonntag     Viermal im Jahr stattfindente, ursprünglich mit Fasten, Gebet und
                                             Almosengeben ausgezeichnete Bußtage im Kirchenjahr.

                224  Ranzion, ranzioniert,   Loskaufung, Lösegeld, Bestechung.

                225  Rauchdreier              Wurde auch als Rauchpfennig bezeichnet und war eine zu
                                             entrichtende Grundsteuer für die Herdstellen (Feuerstätten,
                                             Rauchfänge) eines Hauses. Vom 16. bis ins 19. Jahrhundert war ein
                                             Dreier die Bezeichnung für das Drei-Pfennig-Stück.

                226  Rauchdreiheller         Gleiche Bedeutung wie beim Pfennig.

                227  Recompens               Entschädigung, Belohnung, Ersatz.

                228  Reichsacht              Durch Verhängung der Reichsacht wurde der Täter rechtlos
                                             gestellt und galt als vogelfrei. Wer ihn aufnahm verfällt selbst der
                                             Acht.

                229  Reichsgeleite,          Das Geleitrecht war ein königliches Hoheitsrecht und wurde
                      Geleitungsrecht        manchmal auch den Landesfürsten zugestanden. Der unter Geleit
                                             Reisende (z. B. zum Wochenmarkt, Kirchweihmarkt etc.) zahlte
                                             dem "Geleitherrn" dafür ein "Geleitgeld". Dafür wurde er von
                                             einer Schutzmannschaft (Geleitsmannen, Geleitsknechten)
                                             begleitet. Das Geleitwesen diente der Sicherheit des Verkehrs und
                                             des Handels.

                230  Reichstaler             Ein Reichstaler sind 72 Kreuzer


                231  Reichsvollstreckung     Druckmittel des Kaisers auf den Markgraf Friedrich, um ihn zu
                                             unterstützen.

                232  Reis und Folge          Reis, Reisende, Reisige, auch Gereisigte, = Wehr-, Kriegsdienst .
                                             Auf Reise gehen = In den Krieg ziehen.

                233  Reisige                 Soldaten, Landsknechte



                © 2019 Helmut Strobel                                                     Seite: 15 von 23
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