Page 21 - Pegnitzer Begriffe
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Begriffserklärungen Pegnitzer Begriffe
315 Vitztum -Amt Der Vitztum war im Mittelalter der Richter in Vertretung des
Landesherrn.
316 Vizedom Vertreter des Herrschers oder das "Haupt der Regierung".
317 Vizinalstraße Eine Vizinalstraße verbindet Nachbarorte. Nebenstraße.
318 Vogelherd Fangplatz für Kleinvögel.
319 Vogtei Reichsgutsverwaltung. Gerichtsbezirk.
320 Vollhof er hat um die 50 Tagwerk Grundbesitz, die Eigentümer wurden als
"große Bauern" bezeichnet.
321 Voltigeure Eine Truppengattung (leichte Infanterie); von Napoleon I. im März
1804 aus kleinen Leuten als Elitetruppen aufgestellt. 1868
abgeschafft.
322 Walzende Grundstücke Das Wort w a l z e n bedeutet in diesem Sinn "veränderlich sein,
teilbar sein ". Walzende Güter / Grundstücke, walzende Stücke,
wurden an die Erben ohne Unterschied gleich geteilt und konnten
nach Belieben auch veräußert werden. Im Gegensatz dazu gab es
den so genannten "geschlossenen Besitz".
323 Wartboten Ein Bote , der z.B. beim säumigen Bürgermeister wartet, auf
dessen Kosten übernachtet, bis dieser die angewiesene
schriftlichen Arbeiten angefertigt hat. = Druckmittel vom
Bezirksamt gegenüber säumigen Verwaltungsstellen.
324 Wasboden Rasenfläche, (kein Gras, keine Wiese !). Wasboden mit
Baumanlage und Garten = Beschreibung der Schloßberganlagen im
Flurbuch.
325 Wäsch(e)graben Ehemaliger Zuflußgraben zum Laimenweiher. Name von der
"Wäschfleih" - Betonbecken an der Zaußenmühle
326 Wasenmeister Abdecker, Fallmeister, beseitigt Tierkadaver.
327 Wasserbank In der Küche, neben der Kochstelle, befand sich die Wasserbank
aus Stein. Auf dieser wurden die Kannen, oder Butten, abgesetzt.
Viele Häuser hatten dafür ein Kannenbrett. Üblicherweise wurde
das Wasser auf kurzen Wegen mit Kannen geholt. Bei weiten oder
steilen Wegen mit der Butte.
328 Weihfeldsteuer Naturallast an Geistliche, die als Reallast auf einem Grundstück
liegt. In Birk, späteres Dekanat Pegnitz: Der kath. Pfarrer
besprengt mit Weihwasser die Felder. Nach der Reformation
segnet der ev. Pfarrer die Flur. Kostet zwei Rocken Flachs. Später
für den kleinen Bauern 30 Pfg., für den mittleren Bauern 50 Pfg.,
für den großen B. 1 Mark. Gegen Ende der 1950er Jahre entfällt
die Weihfeldsteuer.
329 Weihnachtssemmel Abgabe für Gemeindebedienstete
© 2019 Helmut Strobel Seite: 21 von 23