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               Gründe:

               Der Teilhaber der Firma F. C. Merkel in Nürnberg,
               Herr Wilhelm Kaufmann hat unterm 28. Oktober
               vor. J. zu Protokoll des unterfertigten Amtes ein
               mit obigem Beschlußtenor übereinstimmendes Gesuch
               zugestellt.

               Nach Erstellung der Pläne u. Beschreibungen, welche am
               29. Dezember in der nach Gutachten der Kgl. Fabriken-
               Inspektionskommis[sion] zu Nürnberg erforderlichen Sorgfältig-
               keit bei uns vorlagen, wurde das Gesuch nach Vor-
               gabe der Reichsgewerbeordnung u. der allgemeinen
               Bauordnung (restituirt ?).                               (gemeint wohl als „zurückgereicht“)
               Weder die öffentliche Ausschreibung noch die sp(ätere?)
               Bekanntgabe an die bekannten Nachbarn, sowie dann
               auch an das Kgl. Oberbahnamt Nürnberg u. das Was-
               ser- u. Flußbauamt Bayreuth, hatte die Erhebung
               eines Einspruchs zur Folge.
               Die unter Zuziehung der Kgl. Fabrikeninspektion
               u. des Kgl. Bezirksarztes u. nach Anhörung des hie-
               sigen Stadtmagistrats erfolgte Prüfung der Vor-
               lage nach den Gesichtspunkten des § 18 der Reichsge-
               werbeordnung hatte die Ausfertigung  der oben im
               Beschlußtenor enthaltenen Bedingungen zur Folge.
               Die Genehmigung des Baugesuchs war ?? nach-
               dem die  Planrevision stattgefunden u. unter Vor-
               aussetzung, daß bei der Bauausführung die Bestim-
               mungen der allgemeinen Bauordnung befolgt werden,
               keinen Anstand ergeben hatte.
               Den Anspruch an Kosten und Gebühren Punkt 3
               rechtfertigt ein Hinblick auf die  Eingangs allegirten              (allegierten = angeführten)
               Bestimmungen des Gebührengesetzes.

               II. Die Firma empfängt anbei Ausfertigung
               eines Beschlusses vom Heutigen nebst den
               seinerzeit eingereichten Duplikaten der
               Pläne + Beschreibungen gegen unter-
                                                                        An die Firma F. C. Merkel in Nürn-
               schriftliche zur Revision des Stadtmagi-                 berg
               strats Nürnberg zu gebende Empfangs-                     Mit  Ausfertigung von I und von
               bescheinigung.                                           Planduplikation
               Hierzu wird bemerkt, daß gegen den Beschluß              zuzustellen  durch den Stadt-
               einschließlich der Bedingungen binnen 14 Tagen Be-       magistrat Nürnberg
               schwerde zur Kgl. Regg. von Oberfranken, Kammer
               des Innern, in den Einlauf des unterfertigten Amtes
               erhoben werden kann.
                                -----------------------------------
               III. Nach der Expedition d. v. (?) gegen Rückgabe               Urk. 10. II. 90
               an den Stadtmagistrat Pegnitz
               zur Kenntnisnahme, Verständigung der bekannten
               Nachbarn u. mit dem Auftrag, von der Vollendung
               der Bauarbeiten seinerzeit Anzeige hierher zu
               erstatten.                                                         …….
               IV… (?) Einhebung der Kosten und Gebühren einschließ-
               lich der Planumschreibgebühr.

                      Kgl. Bezirksamt                                             …….
                      (2 Unterschriften)

               In 14 Tagen zu re-
                        produzieren.
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