Bei einen Besuch des Museums wurde Herr Strobel auf dieses Werk aufmerksam und hat sich entschlossen, in einer zweimonatigen Arbeit, diesen Physikatsbericht zu transkribieren.
Das Original liegt im Bayerischen Staatsarchiv in München. Die diesem Projekt zugrunde liegende Kopie befindet sich im Fränkische Schweiz-Museum in Tüchersfeld.
Was sind Physikatsberichte?
Physikatsberichte sind Verwaltungsschriftgut. Aufgrund zweier Verordnungen aus dem Jahr 1858 vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren fertigten die beamteten königlichen Gerichtsärzte diese an.
Die Physikatsberichte liegen für den Zeitraum von 1858 bis 1861 flächendeckend vor, die Namen ihrer Verfasser sind bekannt und deren Biographien lassen sich teilweise rekonstruieren.
Anhand eines ausführlichen Fragenkatalogs geben die Physikatsberichte in unterschiedlicher Ausführlichkeit Informationen zu den Themenbereichen Topographie (z.B. Lage des Bezirks, Klima und Bodenkultur) sowie Ethnographie (z.B. Charakteristik der Bevölkerung, Wohnverhältnisse, Kleidung, Feste, Hygiene).
Wozu dienten Physikatsberichte?
Seit Beginn des Königreichs Bayern (1806) lässt sich eine stärker werdende Verrechtlichung des Alltags durch die Obrigkeit feststellen. Immer mehr Lebensbereiche wurden reglementiert. Dieser Wandel macht die Entstehung der Physikatsberichte erst möglich: Die Arbeitskraft der Untertanen wurde als wichtige ökonomische Quelle angesehen. Also bemühten sich die Regierenden, die Zahl der Untertanen zu vermehren, ihre Lebensbedingungen zu verbessern und ihre Sterblichkeit zu senken. Dokumentationen wie die Physikatsberichte sollten eine Grundlage hierfür bilden.
Welchen Aussagewert haben Physikatsberichte heute?
Die bayerischen Physikatsberichte sind mittlerweile flächendeckend ediert.
Physikatsberichte sind eine wichtige Quelle zu zahlreichen volkskundlichen und geographischen Fragen. Doch können sie nicht zur Erschließung von Belegen zur Illustration der Alltagsgeschichte herangezogen werden, sondern zeigen vielmehr den Blick der Amtsärzte „von oben“ auf die Bevölkerung. Die Auswahl und Darstellung der präsentierten Fakten ist subjektiv und sie können keinesfalls als unumstößliche historische Wahrheiten angesehen werden.
Die bearbeiteten und kommentierten Berichte, jeweils versehen mit den Biographien ihrer Autoren, sollen dabei helfen, die vermittelten Informationen angemessen einzuschätzen.
Quelle: Uni Würzburg